Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS
Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben dem Stand der Technik,
Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte
arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von
Arbeitsmitteln sowie für den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und vom Bundesministerium
für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsblatt bekannt gemacht.
Die Technischen Regeln konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung
von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen
kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften
der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber
eine andere Lösung, hat er die gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich
nachzuweisen.
Einige, wichtige TRBS finden Sie links im Menü.