VEFK – Die Verantwortliche Elektrofachkraft

MEBEDO: Ihr erfahrener VEFK Partner

Die Verantwortliche Elektrofachkraft spielt eine zentrale Rolle in der elektrotechnischen Organisation eines Unternehmens. Ihre Hauptaufgabe ist die fachliche Leitung in Bereichen elektrotechnischer Arbeiten.

Mit mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung liefert MEBEDO maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihr Unternehmen abgestimmt sind. Als Deutschlands einziger Anbieter mit ISO 9001-zertifizierter Übernahme externer VEFK-Verantwortung garantieren wir rechtliche Konformität in allen elektrotechnischen Prozessen.
MEBEDO Consulting ISO 9001

Wir sind in über 65 Unternehmen als vertrauenswürdiger elektrotechnischer Partner und in mehr als 78 Unternehmen beratend aktiv.

Unser umfassendes Angebot beinhaltet individuelle Beratungen und praxisnahe Schulungen durch erfahrene Dozenten, mit umfangreichem Übungsequipment.

Ihre Vorteile

  • Individuelle Betreuung: maßgeschneiderte Beratungsansätze, die genau auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens ausgerichtet sind
  • Praxisorientierte Seminare: kleine Seminargruppen mit festangestellten, praxiserfahrenen Dozenten für einen interaktiven und intensiven Lernprozess
  • Ganzheitlicher Ansatz: Angefangen bei der Ist-Analyse, über die Ausarbeitung eines Gutachtens und der erforderlichen Dokumente bis hin zur Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden

Unsere VEFK Leistungen

Wichtige Fakten zur Funktion einer Verantwortlichen Elektrofachkraft

VEFK – Aufgaben und Pflichten

Die Verantwortliche Elektrofachkraft ist entscheidend für die Gewährleistung der Elektrosicherheit innerhalb eines elektrotechnischen Betriebs oder Betriebsteils. Sie trägt eine umfassende Verantwortung, die sich über verschiedene Aspekte der Elektrosicherheit erstreckt. Zusätzlich zur fachlichen Leitungsfunktion wird empfohlen, dass sie auch als elektrotechnischer Anlagenbetreiber agiert.

Die Anforderungen an eine Verantwortliche Elektrofachkraft sind abhängig von der Komplexität des jeweiligen Aufgabenbereichs, der in größeren Unternehmen oft in mehrere Teilbereiche aufgeteilt wird.

Zum Aufgabenbereich gehören u.a.:

  • Einhaltung der Gesetze und Vorschriften

    Eine Hauptaufgabe der VEFK ist es, sicherzustellen, dass alle Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zur Umsetzung des Arbeitsschutzes im Unternehmen befolgt werden. Dazu gehören die Identifizierung potenzieller Gefährdungen, die Entwicklung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen sowie die Schulung der Mitarbeiter, um elektrotechnische Risiken zu minimieren und Unfälle zu verhindern. Sie agiert somit als zentraler Punkt, um die Sicherheit und Gesundheit der im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen durch präventive Maßnahmen zu fördern.

  • Überwachung und Fachverantwortung

    Sie übernimmt zusätzlich Unternehmerpflichten wie z. B. Organisations-, Fürsorge-, Auswahl- und Kontrollpflicht im Elektrobereich. Sie trägt auch die Aufsichts- und Fachverantwortung für die sichere Ausführung von elektrotechnischen Arbeiten im Betrieb. Diese Verantwortung umfasst auch spezielle Betriebsteile, in denen elektrische Gefahren besonders hoch sind. Es ist die Pflicht des verantwortlichen Mitarbeiters, für diese Bereiche bei Bedarf zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Risiken zu minimieren. Dem Anlagenbetreiber Elektrotechnik obliegt zudem die Verantwortung für den sicheren Betrieb sowie der Erhalt des ordnungsgemäßen Zustands der elektrischen Anlagen/Anlagenteile.

  • Zusammenarbeit und Unterstützung durch den Arbeitgeber

    Eine effektive Elektrosicherheit im Betrieb erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen der VEFK und dem Arbeitgeber bzw. dessen Vertretern (Unternehmensleitung, FASI, Betriebsrat, Einkauf, Personalabteilung, usw.). Der Arbeitgeber muss nicht nur eine qualifizierte Verantwortliche Elektrofachkraft beauftragen, sondern auch die notwendigen Ressourcen bereitstellen, um deren Aufgaben zu unterstützen. Davon eingeschlossen sind die gemeinsame Identifizierung von Risikobereichen und die Entwicklung von Strategien zur Risikominimierung.

  • Weisungsfreiheit

    In allen Fragen, die die Einhaltung elektrotechnischer Sicherheitsvorschriften betreffen, agiert die VEFK innerhalb ihres Verantwortungsbereichs weisungsfrei. Dadurch wird gewährleistet, dass Sicherheitsstandards durchgesetzt und normative Anforderungen erfüllt werden können.

  • Leitungsfunktion

    Sie übt eine wesentliche fachliche Leitungsfunktion aus, indem sie die elektrotechnischen Mitarbeiter leitet und koordiniert. Sie stellt sicher, dass alle elektrotechnischen Tätigkeiten gemäß den gültigen Sicherheitsstandards sowie den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden und sorgt für eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit im Elektrobereich.

Wer braucht eine Verantwortliche Elektrofachkraft?

Es gibt zwei Voraussetzungen:

  • das Unternehmen muss ein elektrotechnischer Betrieb sein oder es muss in ihm einen elektrotechnischen Betriebsteil geben,
  • der Unternehmer ist nicht in der Lage, diesen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil zu leiten, entweder, weil ihm die fachliche Qualifikation fehlt (er keine elektrotechnische Ausbildung hat) oder weil organisatorische Gründe eine oder mehrere Verantwortliche Elektrofachkräfte notwendig machen – etwa wegen der Größe des Unternehmens oder weil es unterschiedliche Standorte gibt oder weil die fachlichen Anforderungen in den verschiedenen Betriebsteilen zu unterschiedlich sind.

Welche Voraussetzungen muss eine VEFK erfüllen?

Die VDE 1000-10 lässt einen relativ großen Spielraum, was den formalen Bildungsabschluss einer Verantwortlichen Elektrofachkraft angeht. Insgesamt lässt sich nur ein Rahmen beschreiben. Ob die Voraussetzungen vorliegen, muss der Unternehmer vor der Beauftragung entscheiden.

  • Formaler Bildungsabschluss: Es ist eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Techniker, Meister (Industrie und Handwerk), Diplom-Ingenieur, Bachelor oder Master aus dem Berufsfeld Elektrotechnik notwendig.
  • Anderer Bildungsabschluss: Auch ein abweichender Bildungsabschluss ist möglich: „Für andere Ausbildungsgänge ist die hierfür notwendige Qualifikation gesondert nachzuweisen“ ( VDE 1000-10 Abschnitt 5.3).
  • Praktische Erfahrung und Kenntnisse der Normen für den zuständigen Bereich
  • Spezielle Qualifikation je nach Aufgabenbereich

Kann die Qualifikation erlöschen?

Ja. Die Bezeichnung Verantwortliche Elektrofachkraft beschreibt wie die Elektrofachkraft (EFK) eine Qualifikationsstufe im Bereich der Elektrotechnik. Sie übt überdies eine Funktion innerhalb eines Unternehmens aus, indem sie die fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebs- oder Betriebsteils übernimmt. Wenn diese die Funktion aufgrund mangelnder Kenntnisse nicht mehr zuverlässig ausüben kann, muss der Unternehmer sie von ihrer Funktion entbinden. Er trägt die Verantwortung dafür, die richtige Person ausgesucht zu haben.

Wer längere Zeit nicht in einem Arbeitsgebiet tätig war und/oder dessen Kenntnisse der Bestimmungen des elektrotechnischen Regelwerks nicht auf dem aktuellen Stand sind, dessen Qualifikation kann erlöschen.


Unsere VEFK Leistungen

VEFK Beratung MEBEDO

VEFK Beratung

Gerne beraten wir Sie und Ihre Fachkräfte in allen Belangen der rechtssicheren Organisation des elektrotechnischen Bereichs.

Unsere geprüften Sachverständigen erbringen alle notwendigen Beratungsdienstleistungen als Unterstützung für die unternehmensinterne Verantwortliche Elektrofachkraft.

MEBEDO Consulting Beratung

Externe VEFK

MEBEDO Consulting ist das einzige Unternehmen in Deutschland mit einer nach ISO 9001 zertifizierten VEFK Übernahme (externe Verantwortliche Elektrofachkraft).

Haben Sie im Unternehmen keine eigenen Ressourcen? Wir unterstützen Sie gerne.

VEFK Seminar Foto

VEFK Seminare

Die MEBEDO Akademie bietet zahlreiche Seminare für Ihre Mitarbeiter.

Unsere Seminare sind deutschlandweit bekannt und eines der Aushängeschilder des Unternehmens.

MEBEDO Consulting Besprechung

Gefährdungsbeurteilung

Wir bieten umfassende Expertise in Elektrotechnik und Arbeitssicherheit, um Ihr Unternehmen bei der Erstellung regelkonformer Gefährdungsbeurteilungen zu unterstützen.

Setzen Sie auf MEBEDO als Ihren verlässlichen Partner für modernsten Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen.

Gefährdungsbeurteilung praktische Erläuterung

Gutachterliche Stellungnahme

MEBEDO bietet eine detaillierte gutachtliche Stellungnahme, die alle Aspekte der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen umfassend analysiert.

Wir erarbeiten Lösungsvorschläge und Organisationsstrukturen, die nicht nur rechtliche Sicherheit gewährleisten, sondern auch ökonomische Aspekte berücksichtigen.

Mann steht mit Rücken zur Kamera und hebt die Hand, während er zu einer Gruppe von Menschen spricht

Fachtagungen und Events

Gerne bringen unsere Branchenkenntnisse auch extern ein und vernetzen uns mit anderen Experten der Elektrotechnik.

Unser Team nimmt deutschlandweit an zahlreichen Fachtagungen und Events teil. Wir freuen uns darauf, auch Sie bei der nächsten Veranstaltung treffen zu dürfen.


Warum MEBEDO?

Wir sind stolz, bereits zahlreiche Klein- und mittelständische Unternehmen sowie Konzerne mit unserem Know-how in der Elektrotechnik unterstützt zu haben. Bei MEBEDO Consulting liegt der Schwerpunkt auf der praxisorientierten Umsetzung elektrotechnischer Anforderungen, wobei wir stets die rechtliche Absicherung und ein sicheres Arbeitsumfeld priorisieren. Unsere Kunden vertrauen auf unsere langjährige Erfahrung.

Ganzheitliches Prüfkonzept

Wir nutzen für Sie stets ein professionelles Prüfmanagementsystem für die Elektrotechnik. Hierbei unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Forderungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit!

Minimieren Sie durch unsere vorbeugenden Prüfkonzepte Instandhaltungskosten und Risiken in Ihrem Unternehmen.

Ganzheitliches Prüfkonzept

MEBEDO bietet seine Expertise in den Bereichen VEFK-Beratung, VEFK Seminare und auch als externe VEFK an.

 

Sicherheit und Fachkompetenz in Ihrem Unternehmen

Warum Sie sich für MEBEDO entscheiden sollten? Als erfahrener Berater stellen wir uns ganz individuell auf das Unternehmen ein, das wir begleiten.

  • Individuelle und praxisnahe Lösungen: maßgeschneiderte Beratung, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.
  • Rechtssicherheit und Compliance:  Gewährleistung, dass die elektrotechnischen Abläufe in Ihrem Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Zertifizierte Qualität und Expertise: Als einziger Dienstleister in Deutschland, zertifiziert für die Übernahme der Verantwortung als externe VEFK

Das sagen MEBEDO Kunden:

„Wenn der Kopf gewaschen ist, sieht man klarer! Danke für die deutlichen Worte. So geht es voran.“

Armin Schnölzer

Karl Diederichs Remscheid, 05.02.2020

5 / 5

„Fachkompetenz mit der richtigen Mischung aus Theorie und Praxis. Hier fühlt man sich nicht nur gut beraten, sondern auch super unterstützt. Danke.“

Benjamin Denzel

Carl Zeiss Energie, 02.02.2022

5 / 5

„Danke für die tolle Schulung, auch an das nette Team für die Versorgung mit Kaffee + Körnern.“

Klaus Mattern

Fresenius Medical Care, 02.02.2022

5 / 5

Auszug unserer VEFK Seminare

Seminar
R01 – Risikomanagement für Anlagenbetreiber – Fachverantwortung richtig organisieren Aufbau und Struktur einer rechtssicheren Organisation in der Elektrotechnik erlernen, um mögliche „Organisationsverschulden“ für Vorgesetzte und Verantwortliche auszuschließen. Read More Zum Seminar
R02.1 – Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) – Rechtssichere Organisation Weiterführende Kenntnisse zur Umsetzung der Unternehmerpflicht im Bereich der Elektrotechnik sowie Fach- und Führungsaufgaben in der Praxis. Read More Zum Seminar
R03 – Erhalt der Fachkunde für die Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) Erhalt der erworbenen Fachkunde unter Beachtung der einschlägigen Regelwerke, z.B. VDE 1000-10, VDE 0105-100, DGUV Vorschrift 1. Read More Zum Seminar

Nichts passendes gefunden?

Schauen Sie sich unser umfassendes Angebot an Seminaren und Schulungen an.

Oder sollen wir lieber zu Ihnen kommen?

Auf Wunsch können unsere Schulungen auch als Inhouse-Seminar bei Ihnen im Unternehmen stattfinden.


MEBEDO Expertentag am 25.04.2024 – Ein Tag, an dem sich alles um die Arbeit der VEFK dreht

Der MEBEDO Expertentag ist eine Weiterbildung für Verantwortliche im Bereich der Elektrosicherheit. Er wird von der MEBEDO Akademie ausgerichtet und findet zweimal jährlich statt.

In 5 Fachvorträgen von Experten aus unterschiedlichen Unternehmen werden aktuelle und wichtige Themen der Elektrosicherheit vorgestellt. Die Pausen dienen den Teilnehmenden zum Networking und Erfahrungsaustausch untereinander.

Jetzt zum nächsten Expertentag anmelden


FAQ – Häufig gestellte Fragen

Die Mindestangaben ergeben sich aus der DIN VDE 1000-10. Das sind die Beauftragung selbst, der Umfang der übertragenen Pflichten und der Name der VEFK. Da die Verantwortliche Elektrofachkraft Pflichten des Unternehmers, Fach- und Aufsichtsverantwortung sowie Schnittstellenfunktionen innerhalb der Betriebsorganisation übernimmt, sind weitere Angaben sinnvoll. Insbesondere sind das Angaben zu:

  • rechtlichen Grundlagen der Bestellung,
  • den konkreten Aufgaben,
  • den Bestellbereich,
  • der Eignung (den persönlichen und fachlichen Voraussetzungen).

Die rechtlichen Grundlagen sind neben der DIN VDE 1000-10 etwa das Ordnungswidrigkeitengesetz oder die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3). Konkrete Aufgaben sind zum Beispiel das Planen, Projektieren und Konstruieren von elektrischen Anlagen oder die Unterstützung von Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten und Anlagen im Elektrobereich. Diese Angaben können in ergänzenden Anlagen zur Bestellung aufgeführt werden. Kontakt mit unseren Experten aufnehmen

Gemäß Arbeitsschutzgesetz kann der Arbeitgeber ihm obliegende Aufgaben auf fachkundige und zuverlässige Personen übertragen, die dann diese Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen haben. Die Bestellung zur VEFK ist ein Vertrag, also eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung, bei der mindestens zwei Parteien einvernehmlich eine wechselseitige verbindliche Verabredung miteinander treffen. Diese vertragliche Übernahme ist nur dann rechtswirksam, wenn die Willenserklärungen beider Vertragsparteien übereinstimmen.

Ist dies nicht der Fall, weil sich beispielsweise der Arbeitgeber zwar eine Übertragung wünscht, die designierte VEFK aber diese Verantwortung nicht übernehmen möchte, dann kann es keine rechtswirksame Übertragung allein durch eine arbeitgeberseitige Anordnung einer Delegation geben.

Wer es ganz genau wissen will kann den kompletten Text unseres Anwalts lesen.
Zum Blogbeitrag

 

Die elektrotechnischen Normen ändern sich beständig. Auch die staatlichen Regelsetzer wie Parlamente und Ministerien verabschieden immer wieder neue Vorgaben. Das und die sich wandelnden technischen Voraussetzungen machen Fortbildung für die VEFK zur Pflicht – Verantwortliche Elektrofachkraft ist man nicht für immer.

Wichtig ist auch der Nachweis der Fortbildung. Sie dient dem Unternehmer als Nachweis, dass die VEFK weiterhin die in der Beauftragung definierten Aufgaben erfüllen kann.

TIPP

Benötigte Unterlagen

Eine Verantwortliche Elektrofachkraft muss die einschlägigen Bestimmungen für ihren Arbeitsbereich kennen. Auch bei umfassender Kenntnis der Normen sind damit noch nicht die Unterlagen geschrieben, die eine VEFK im betrieblichen Alltag benötigt. MEBEDO bietet im Rahmen der Beratung Dokumentenvorlagen für Arbeitsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Anlagenprüfungen oder Protokollierung von Beinahe-Unfällen und vielem mehr.

Kontakt zu unseren Experten

Schnittstellen der VEFK mit anderen Unternehmensteilen

Die Verantwortliche Elektrofachkraft trifft in einem Unternehmen die übergeordneten fachlichen Entscheidungen über alle wichtigen elektrotechnischen Themen. Diese Aufgabenstellung führt dazu, dass das Tätigkeitsfeld einer VEFK zwangsläufig Schnittstellen mit anderen Unternehmensbereichen – also etwa dem Einkauf oder der Instandhaltungsplanung – aufweist. Für eine sichere, rechtssichere und auch effiziente Betriebsorganisation ist es unabdingbar, für diese Schnittstellen Prozessabläufe und Verantwortlichkeiten festzulegen.

Diese schriftlich definierten Schnittstellen müssen in der betrieblichen Praxis umgesetzt und „gelebt“ werden. Lesen Sie die Details im Beitrag unseres Geschäftsführers Stefan Euler „VEFK in der Betriebsorganisation“.

DIN VDE 1000-10:2009-01 Ziffer 6 heißt es: „Die für die Einhaltung der elektrotechnischen Sicherheitsfestlegungen verantwortliche Elektrofachkraft darf, soweit hierfür nicht besondere gesetzliche Vorschriften gelten, hinsichtlich deren Einhaltung keiner Weisung von Personen, die nicht entsprechend dieser Norm als verantwortliche Elektrofachkraft gelten, unterliegen.“

Was das alles genau bedeutet lernen Sie in unserem Seminar R02

Eine VEFK muss nicht festangestellt sein. Eine „externe VEFK“ ist auch möglich.

Jedes Unternehmen mit einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil braucht eine Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK). Aber nicht jedes Unternehmen kann oder will sich eine festangestellte VEFK leisten. Eine Lösung kann eine externe Verantwortliche Elektrofachkraft (externe VEFK) sein.

Arbeitsschutzgesetz und VDE 1000-10 treffen keine Aussage über das Angestelltenverhältnis sondern machen Vorgaben zur Eignung der VEFK. Sie muss nach dem Arbeitsschutzgesetz zuverlässig und fachkundig und nach VDE 1000-10 in der Lage sein, die Verantwortung zu übernehmen und die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen.

Entscheidendes Kriterium ist also, ob die Person, die VEFK wird, dafür auch geeignet ist. Ob sie in einem Angestelltenverhältnis steht oder nicht, spielt keine Rolle.

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Es gibt keine einfache Regel, die besagt, ab welcher Betriebsgröße und bei welchem Umfang und welcher Art der elektrotechnischen Tätigkeiten die Beauftragung einer externen VEFK Sinn macht. Entscheiden lässt sich das nur im Einzelfall. In unserem Seminar R02 erhalten Sie einen Überblick über Ihre Fach- und Führungsaufgaben und wie Sie diese am besten erfüllen.

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Ist es der Dienstleister, der die Instandsetzung durchgeführt hat, oder vielmehr der Arbeitgeber/Anlagenbetreiber, der den Dienstleister beauftragt hat?

VDI Anwalt Hartmut Hardt antwortet

Aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und auch aus der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschrift 3, § 5) wird bei letzterem explizit der Unternehmer in die Pflicht genommen, nach prüfpflichtiger Instandhaltung den ordnungsgemäßen Zustand zum sicheren Betrieb zu erhalten und nachzuweisen.

Kommt es nunmehr zum Ereignisfall, ist der Nachweis einer normativ durchgeführten elektrischen Sicherheitsüberprüfung nicht nur vom Anlagenbetreiber im Fokus.

Ferner ist es so, dass auch ein Dienstleister den zweifelsfreien Nachweis erbringen können muss, dass der ihm zu verantwortende Aufgabenbereich sorgfältig und mangelfrei bearbeitet wurde. Es gehört zum vertraglich geschuldeten Leistungserfolg, dass die nach der erfolgten Instandsetzung den Beschäftigten zur weiteren Verwendung übergebenen Arbeitsmittel sicher sind.
Insbesondere im § 5 Abs. 1 BetrSichV wird dem Arbeitgeber abverlangt, dass er nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen darf, „die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind“.

Außerdem fordert § 10 Abs.1 BetrSichV zwingend, dass „Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren Zustand erhalten werden“.
Da die Instandsetzung unzweifelhaft ein Teilbereich der Instandhaltung ist, gelten die vorgenannten Zielvorgaben selbstverständlich als eigene Verpflichtung des Instandsetzers im Hinblick auf die spätere Verwendung der von ihm instandgesetzten Arbeitsmittel.
Der Nachweis, die entsprechende Fachkunde und Sorgfalt eingehalten zu haben, kann nur auf der  Grundlage der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gemäß des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG § 49) – und wo es erforderlich ist, auch des Stands der Technik – erfolgen.

Somit muss auch ein Dienstleister, nach prüfpflichtiger Instandsetzung, eine normative elektrische Sicherheitsüberprüfung durchführen. Dies dient der Beweisbarkeit seiner fachlich richtig durchgeführten Arbeit. Dies dient im Ereignisfall nicht nur dem eigenen Interesse, sondern bildet auch einen soliden Weg zur „gelebten“ Elektrosicherheit in der betrieblichen Praxis.


DGUV Vorschrift 3 ehemals VBG 4

(1979 aus der Taufe gehoben, also vor mehr als 40 Jahren!!)

§ 5 Prüfungen
(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden
1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
2. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.


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Sie haben weitere Fragen?

In unseren FAQ’s stellen wir viele weitere Informationen zum Thema zur Verfügung.

 

Unsere VEFK Experten sind für Sie da

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